SCHULAUFSICHT

An der Aufsicht über unsere Schule sind folgende Gremien mit verschiedenen Aufgabenbereichen und Kompetenzen beteiligt:

  • Bildungskommission Zell
  • Schulverwalter/in Zell
  • Gemeinderat Zell
  • Regionale Sekundar-Kommission (SEKOM)
  • der Kanton mit der Dienststelle für Volksschulbildung (DVS)

Die Schulorganisation schematisch

BILDUNGSKOMMISSION (BiKo)

Präsidium: Roos-Hügli Brigitte                    brigitte.roos@schule-zell-lu.ch

An unserer Schule ist jeder in seiner Funktion ein Leistungsträger: Schüler, Lehrpersonen, Schulleiter und Mitglieder der Bildungskommission.

Deshalb sorge ich als Präsidentin der Bildungskommission…

  • für ein gutes Klima und eine offene Gesprächskultur nach aussen.
  • für regelmässige Treffen mit der Bildungskommission und der Schulleitung.
  • für einen regelmässigen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Organisationen der Sek, Kommissionen, Elternforum, Elternrat und Behörden. 
  • für ein gutes Image und nehme an verschiedenen Veranstaltungen teil. 

Personelles: Kneubühler Sandro                 sandro.kneubuehler@schule-zell-lu.ch

Als Ressortleiter für Personelles steht für mich der Mensch im Vordergrund. Ich trage die  Mitverantwortung von der  Personalgewinnung bis zur Personaltrennung.

Deshalb…

  • sorge ich für eine weitsichtige Personalplanung.
  • ist mir bewusst, dass motivierte und qualifizierte Mitarbeiter / innen entscheidende Leistungsträger für die Qualität der Schule Zell sind.
  • setze ich mich für konstruktive Konfliktlösungen ein.

Öffentlichkeitsarbeit: Bucher-Rölli Daniela            daniela.bucher@schule-zell-lu.ch

An unserer Schule tauschen wir Informationen über unsere Arbeit und Ziel untereinander aus und tragen sie nach aussen.

Deshalb…

  • trage ich Sorge zu einem guten Image.
  • nehme ich an den verschieden  Veranstaltungen von  Elternforum, Elternrat teil und vertrete ihre Anliegen in der Bildungskommission.
  • organisiere ich mit Hilfe der Bildungskommission die Schulanlässe (Schulanfang und Schulschluss).

Qualitätsmanagement: Schärli Rolf           rolf.schaerli@schule-zell-lu.ch

Die Qualitätssicherung ist für ein hohes Bildungsniveau von entscheidender Bedeutung.

Deshalb…

  • überwache und evaluiere ich das Qualitätssicherungssystem der SL.
  • analysiere ich die Prozesse und Ziele des Leistungsauftrags.
  • unterstützte und veranlasse ich, wenn nötig, geeignete Massnahmen zur Erreichung der Ziele.

Schulverwaltung, Finanzen & Infrastruktur: Hofer Alfred            alfred.hofer@schule-zell-lu.ch

Als Drehscheibe zwischen Schule und Gemeinde bin ich als Schulverwalter für die Finanzen, die Infrastruktur und den Leistungsauftrag zuständig.

Deshalb…  

  • sorge ich im Zusammenarbeit mit der Biko und den SL für ein angemessenes, den Bedürfnissen entsprechendes Budget und  kontrolliere dessen Einhaltung.
  • beteilige ich mich aktiv an der Ausgestaltung des Leistungsauftrags und dessen Umsetzung.
  • übernehme ich die SCHNITT-Stelle zwischen Gemeinderat und Bildungskommission.

Tätigkeiten und Weiterbildung

Die Schulpflege (SPF) Zell wurde auf Beginn des Kalenderjahres 2018 offiziell in eine Bildungskommission (BiKo) mit Entscheidungskompetenzen umgewandelt.

Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, führen die gesamte BiKo oder die Ressortverantwortlichen regelmässig oder nach Bedarf Arbeitssitzungen durch:

  • Die gesamte BiKo trifft sich regelmässig, mehrmals im Jahr. An den meisten dieser Sitzungen sind die Schulleitungen anwesend.
  • Die BiKo trifft sich bei Bedarf mit dem Gemeinderat.
  • Der BiKo-Präsident trifft sich regelmässig mit den Schulleitungen.
  • Die Ressortinhaber/innen stehen in engem Kontakt.

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Bildungskommission sind heutzutage so komplex, dass von jedem Mitglied eine wiederholte Weiterbildung vorausgesetzt wird. Dementsprechend sind die BiKo-Mitglieder verpflichtet, sich regelmässig weiter zu bilden. Das BiKo-Präsidium ist dafür besorgt, dass die einzelnen Mitglieder ihrer Pflicht nachkommen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Bildungskommission (BiKo):
Die BiKo ist eine Gemeindebehörde, die unabhängig vom Gemeinderat ist und direkt vom Volk gewählt wird. Sie ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates die oberste kommunale Führungs- und Aufsichtsbehörde für die Volksschule. Der Gemeinderat und die BiKo arbeiten eng zusammen. Daher hat der Schulverwalter als Mitglied des Gemeinderates Einsitz in der fünfköpfigen BiKo. Der Gemeinderat gewichtet die Bedürfnisse der Volksschule innerhalb der Gesamtpolitik der Gemeinde und legt das kommunale Volksschulangebot fest. Dies geschieht auf Antrag der BiKo und unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben. Der Bildungskommission obliegt also die strategische Führung der Schule. Ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind folgenden Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben:

  • Gesetz über die Volksschulbildung vom 22.3.1999, SRL Nr. 400a, aktuelle Fassung
  • Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung vom 21.12.1999, SRL Nr. 405, aktuelle Fassung
  • Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 21.12.1999, SRL Nr. 406, aktuelle Fassung
  • Verordnung über die Schuldienste vom 21.12.1999, SRL Nr. 408, aktuelle Fassung
  • Verordnung über die Sonderschulung vom 21.12.1999, SRL Nr. 409, aktuelle Fassung
  • Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule und über die Übertrittsverfahren vom 21.12.1999, SRL Nr. 412, aktuelle Fassung

Die wichtigsten Aufgaben der Bildungskommission:

  • Sie legt den Leistungsauftrag und das Schulangebot der Volksschule fest, unter Berücksichtigung der gemeinderätlichen Vorgaben und der Anträge der Schulleitung.
  • Sie sorgt für die Erfüllung der Schulpflicht von Kindern in ihrem Einflussbereich.
  • Sie entscheidet auf Antrag der Eltern über die Aufnahme, den Schulein- bzw. -austritt von Schüler/innen.
  • Sie legt auf Antrag der Schulleitung die Unterrichtszeiten und den Ferienplan fest.
  • Sie entscheidet über längere Dispensationen vom Unterricht und über die Freistellung von einzelnen Fächern.
  • Sie wählt, betreut, führt und beaufsichtigt die Schulleitung.

DIENSTSTELLE FÜR VOLKSSCHULBILDUNG des Kantons Luzern (DVS)

Die DVS des Luzerner Kultur- und Bildungsdepartements ist die oberste Führungs- und Kontrollinstanz für die Volksschule im Kanton Luzern.
Sie bestimmt die Richtung und das Tempo der Schulentwicklung und kontrolliert auch den Entwicklungsstand in den einzelnen Volksschulen im Kanton durch externe Erhebungen und Evaluationen.

Mehr Informationen finden Sie unter  volksschulbildung.lu.ch/.


Der Schulvorsteher bzw. die Schulvorsteherin ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates und der Bildungskommission.
Er/sie ist zuständig für die Finanzen und die Infrastruktur der Schule. 

  • Er/sie ist das Bindeglied und die Drehscheibe zwischen Schule und Gemeindebehörden.
  • Er/sie sorgt in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen für ein den Bedürfnissen angemessenes Budget und kontrolliert dessen Einhaltung.
  • Er/sie trägt den Anliegen der Schule zu Mobiliar, Gerätschaften und Material für die Gewährleistung eines zeitgerechten, qualitativ guten Unterrichtes Rechnung.
  • Er/sie beteiligt sich aktiv an der Ausgestaltung des Leistungsauftrages und dessen Umsetzung

SEKUNDARKOMMISSION (SeKom)

In der regionalen Kommission für die Sekundarschule (SeKom) Zell sind die Bildungskommissionen (Bikos) von Zell, Ufhusen, Fischbach, Grossdietwil und Altbüron mit je einem Mitglied vertreten. Den Vorsitz führt die BiKo-Präsidentin von Zell.

Aktuelle SeKom-Mitglieder:

Zell

Brigitte Roos-Hügli
BiKo-Präsident Zell
SeKom-Leitung

Ufhusen

Andreas Bernet
BiKo-Mitglied Ufhusen

Fischbach

Esther Erni
BiKo-Mitglied Fischbach

Grossdietwil

Matthias Graber
BiKo-Mitglied Grossdietwil

Altbüron

Faik Fetahi
BiKo-Mitglied Altbüron

Aufgaben und Kompetenzen der SeKom

Da fünf verschiedene Gemeinden (Ufhusen, Zell, Fischbach, Grossdietwil und Altbüron) ihre Schüler-/innen in die Sekundarschule in Zell schicken, wurde die Kommission für die Sekundarschule (SeKom) ins Leben gerufen.
Sie trifft sich in der Regel 3 Mal pro Jahr.  
Die SeKom stellt die direkte Verbindung zwischen den Bildungskommissionen (BiKos) der beteiligten Gemeinden einerseits und der BiKo Zell und der Schulleitung der Sekundarschule anderseits her.
Sie leitet Informationen aus der Sekundarschule Zell direkt an die kommunalen BiKos weiter und kann auch Wünsche und Anregungen aus den beteiligten BiKos direkt in die Biko Zell einbringen.
Die Aufgaben und Kompetenzen der SeKom sind in einem Reglement festgehalten.
Sie hat aber kein Mitbestimmungsrecht, sondern nur beratende Funktion.
Die Entscheidungsgewalt über die Sekundarschule liegt bei der BiKo Zell.


Die direkte Verbindung zwischen Gemeinderat und Bildungskommission (BiKo) stellt der/die Schulvorsteher/in her. Er/sie ist die Vertretung des Gemeinderats in der BiKo.