GESUNDHEITSFÖRDERUNG
in der Schule

Schulzahnpflege im Unterricht

Die Förderung der Mundgesundheit in der Schule vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu selbstverantwortlichem Handeln befähigen. Die Schulzahnpflege-Instruktorin führt mit den Klassen 4-Mal im Schuljahr die stufengerechte Prophylaxenlektionen durch. Die Lektionen umfassen insbesondere die Fluoridapplikation. Der Prophylaxeunterricht ist ein Teil des Lehrplanes und wesentlicher Bestandteil der Mundgesundheit. Schwerpunkt des Unterrichts ist das Verständnis über Gesundheit und gesunde Ernährung und weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Karies. Zudem vermitteln sie den Schülerinnen und Schülern folgende Themen:

  • Im Kindergarten werden das gesunde Znüni und Zvieri und der Umgang mit der Zahnbürste vermittelt. Zudem werden die Kinder auf die Zahnkontrolle beim Zahnarzt vorbereitet.
  • In der 1./2. Klasse wird die Zahnreinigungstechnik optimiert, zudem werden der Zahnwechsel, die Ernährung und die gesunden Zwischenmahlzeiten thematisiert.
  • Die 3./4. Klasse behandelt die Themen Ernährung, Fluoride, Mundhöhle, Anatomie und Funktion der Zähne.
  • In der 5./6. Klasse wird das Ernährungsverhalten, die Krankheitsentstehung und die Erosion behandelt. Zudem werden verschiedene Hilfsmittel zur Entfernung der Zahnbelege eingeführt.
  • Auf der Sekundarstufe wird das erworbene Wissen aufrechterhalten. Es wird auf die Problemzonen Zahnzwischenraum hingewiesen. Vorbereitung auf die Schul-entlassung (Selbstverantwortung, jährliche Zahnkontrolle)

>>> Anleitung zum richtigen Zähneputzen

Die Schulzahnpflege-Instruktorin an der Schule Zell
  • Monika Schumacher, Hergiswil
Arztkontrolle

Alle Kinder der Volksschule Zell besuchen im Kindergarten, in der 4. und der 8. Klasse gemäss dem kantonalen Gesundheitsgesetzt eine ärztliche Reihenuntersuchung. Die Kosten für den Reihenuntersuch beim Schularzt werden von der Gemeinde getragen. Wollen Sie den Reihenuntersuch bei ihrem Privatarzt durchführen lassen, haben Sie die Kosten selber zu tragen.
Der Schularzt informiert Sie auf Grund des Impfausweises, welche Impfungen notwendig wären. Der Entscheid über die Durchführung liegt bei den Eltern.

Krankheiten

Schulen sind Orte, an denen sehr viele Menschen zusammenkommen. Daher bestehen dort gewisse Risiken bezüglich der Übertragung von Krankheiten. Die Schule Zell bitten die Erziehungsberechtigten keine erkrankten Kinder in die Schule zu schicken, auch wenn das Kind unbedingt möchte. Nur so können wir die Verbreitung von Krankheiten eindämmen. Vielen Dank!

Besondere Richtlinien gelten bei folgenden Ereignissen

BAG = Bundesamt für Gesundheit
DVS = Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
HPV = Humane Papilloma-Viren, die verschiedene Arten von Krebs auslösen können.

Kostenloses Impfangebot für Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klasse

Die HPV-Impfung wird durch die Schule organisiert.